Aus der Praxis
Durchsuchung

Durchsuchungsbeamte dürfen sich gewaltsam Zutritt verschaffen. Einen Durchsuchungsbeschluss muss es nicht in allen Fällen geben. Sie haben das Recht zu schweigen. Dies gilt auch für scheinbar nebenbei gestellte Fragen. Gelegenheit, anwaltichen Rat einzuholen, muß Ihnen gegeben werden.